Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.

 

2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2) Anmeldungen können persönlich, schriftlich, per Email, online über die vhs-Homepage oder telefonisch vorgenommen werden.

(3) Eine telefonische Anmeldung und die online Anmeldung über die vhs-Homepage ist nur mit der Einwilligung zum Lastschrifteinzug möglich. 

(4) Die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet bei großer Nachfrage über die Teilnahme am Kurs.

(5) Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB durch die Teilnehmende ein. Diese werden mit der Anmeldung Bestandteil des Vertrages zwischen vhs und dem (der) Teilnehmenden.

(6) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur

zwischen der vhs als Veranstalterin und dem (der) Anmeldenden (Vertragspartner(in)) begründet.

Der (Die) Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer(in)) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung der Person des Teilnehmenden bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

 

3. Gebühren

(1) Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule Nürtingen sind Gebühren nach den Bestimmungen der Honorar- und Gebührenordnung zu bezahlen. Die Gebühren sind jeweils in der Ankündigung angegeben. Kosten für Lehrbücher sind in den Gebühren in der Regel nicht enthalten. Wenn sonstige Kosten anfallen, werden diese in der Ankündigung gesondert ausgewiesen. 

(2) Gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Anmeldung zahlen Schüler(innen), Studierende, Auszubildende, Arbeitslosengeld I-Empfänger(innen) und Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten, eine um 20 Prozent ermäßigte Gebühr; Familienpassinhaberinnen (Stadt Nürtingen),

Bürgergeld-Empfängerinnen und Asylsuchende sowie Kursleitende der vhs Nürtingen bezahlen eine um 50 Prozent ermäßigte Gebühr, sofern nichts Anderes angegeben ist (dies gilt nicht für Integrationskurse des BAMF, Angebote mit externen Kooperationspartnern und für Langzeitkurse). Ermäßigungen werden nicht rückwirkend gewährt und gelten nur für natürliche Personen.

(3) Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, muss die Gebühr erhöht oder der Kursumfang gekürzt werden. Die neuen Konditionen werden am ersten Kurstag mit allen anwesenden Teilnehmenden besprochen, mehrheitlich entschieden und gelten ab diesem ersten Kurstag verbindlich. In diesem Fall steht jeder angemeldeten Person ein Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist der vhs gegenüber spätestens vor dem zweiten Veranstaltungstag zu erklären. Nach Ablauf dieser Frist gelten die neuen Konditionen als von Anfang an verbindlich vereinbart.
(4) Abbuchungen erfolgen nach Kursbeginn. Nur bei Prüfungen erfolgt die Abbuchung der Prüfungsgebühren vor dem Prüfungsdatum. 

(5) Unsere Gläubiger ID lautet DE34ZZZ00000091604
Überweisungen sollen an die Stadt Nürtingen (Kontoinhaber)
Kreissparkasse Esslingen IBAN DE23 6115 0020 0010 2001 44

BIC ESSLDE66XXX nach Rechnungsstellung erfolgen.

Barzahlungen sind nur in der vhs Geschäftsstelle möglich oder bei Einzelveranstaltungen mit Abendkasse vor Ort. 

 

 

4. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine(n) bestimmte(n) Dozent(in) durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten (einer Dozentin) angekündigt wurde. 

(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem dem Vertragspartner (der Vertragspartnerin) zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Präsenz-Veranstaltung ändern. Ebenso kann die vhs aus sachlichem Grund die Veranstaltung in ein Online- oder Hybridformat ändern; in diesem Fall steht der Teilnehmerin ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu. 

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten (einer Dozentin)), kann sie nachgeholt werden. Dies gilt für maximal zwei Termine pro Kurs.  Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, wird die Kursgebühr anteilig reduziert. 

 

 

5. Rücktritt und Kündigung durch die vhs

(1) Wird die Mindestteilnehmerzahl eines Angebots nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem (der) Teilnehmenden hierdurch nicht. Wird keine Einigung unter den Teilnehmenden eines Kursangebots gemäß Punkt 3 (3) erzielt, kann die vhs ebenfalls das Angebot absagen. 

(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall eines Dozenten (einer Dozentin) wegen Krankheit, höhere Gewalt) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall werden die Teilnehmenden informiert und die Kursgebühr von der vhs anteilig in Rechnung gestellt bzw. anteilig rückerstattet. 

(3) Wird das geschuldete Entgelt (gemäß Punkt 3) zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht entrichtet, kann die vhs in Form einer Mahnung mit Mahngebühr eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. 

(4) Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund 

liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: 

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozenten, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozenten, gegenüber Vertragspartnern oder Beschäftigten der vhs
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, 
    Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.)
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die vhs die Teilnehmenden in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt

 

6. Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner (die Vertragspartnerin)

(1) Ein Rücktritt von Einzelveranstaltungen (Tagesfahrten, Tagesseminare, Wochenendveranstaltungen, Vorträge, Kochkurse) muss spätestens acht Tage vor dem Veranstaltungstag erfolgen. Bei Kursen bis zu fünf Veranstaltungstagen können Sie spätestens fünf Tage vor Beginn, bei Kursen ab sechs Veranstaltungstagen spätestens vor dem zweiten Veranstaltungstag zurücktreten. 

Der Rücktritt muss in allen Fällen durch Abmelden bei der Geschäftsstelle bzw. Außenstelle erfolgen. Der Rücktritt ist erst mit einer schriftlichen Bestätigung seitens der vhs gültig. 

Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt. 

(2) Ist in Kursen ab sechs Terminen eine weitere Teilnahme aus nachweislich nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich, so kann innerhalb des ersten Kursdrittels die Gebühr auf Antrag zurückerstattet werden. Der Nachweis muss unverzüglich vorgelegt werden. Eine nachträgliche Erstattung nach Kursende ist nicht möglich. 

(3) Macht der (die) Teilnehmende von einem ihm (ihr) zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er (sie) bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien, soweit unbenutzt, auf seine (ihre) Kosten zurückzusenden oder zurückzugeben. Für benutzte Unterrichtsmaterialien fallen die ausgewiesenen Gebühren unabhängig von erstattungsfähigen Kursgebühren in jedem Fall an. 

(4) In sämtlichen Erstattungsfällen ist die vhs berechtigt einen Verwaltungskostenanteil zu erheben. 

(5) Von dem (der) Teilnehmenden verschuldete Bankgebühren (z. B. für Rücklastschriften) sind von diesem (dieser) zu tragen. 

 

7. Haftung und Versicherung, Hinweispflicht

(1) Die vhs haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; insoweit haftet die vhs auch im Rahmen einfacher Fahrlässigkeit.

(2) Soweit im Zusammenhang mit der Veranstaltungsteilnahme persönliche gesundheitliche Risiken bestehen (z. B. Allergien, Gesundheitsgefährdung bei Schwangerschaft), sind die Teilnehmenden verpflichtet, sich eigenverantwortlich über die Möglichkeit der Teilnahme zu informieren. 

(3) Es besteht keine Haftung für Druckfehler in den veröffentlichten Kursangeboten. 

Stand Dezember 2025